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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wirksam ab dem 10. Januar 2024

1. Allgemeines

Diese Bestimmungen regeln die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Dienstleistung des Händlers Reclamio Customer Care and Services GmbH, im Folgenden Reclamio, mit Sitz in Edisonstraße 63, Haus A, 1. Stock, 12459 Berlin.

2. Vereinbarung

2.1
Wenn der Kunde den Geschäftsbesorgungsvertrag unterschreibt, akzeptiert er gleichzeitig automatisch vorliegende allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.2
Eine Vereinbarung wird nur geschlossen, wenn Reclamio zustimmt, die Reklamation des Kunden zu bearbeiten. Reclamio hat das Recht, aus irgendeinem Grund auf die Bearbeitung von Reklamationen zu verzichten. In diesem Falle wird Reclamio den Kunden unverzüglich benachrichtigen.

2.3
In dem Moment, in dem der Klient die Vereinbarung mit Reclamio abschließt, gewährleistet er, dass er rechtsfähig ist, die Vereinbarung abzuschließen.

2.4
Der Kunde gewährleistet, dass die Reklamation keinem Dritten zugewiesen worden ist und kein unerledigter Rechtsstreit zwischen dem Klienten und der Fluggesellschaft wegen derselben Angelegenheit existiert. Nachdem der Geschäftsbesorgungsvertrag eingegangen ist, bzw. nachdem die Abtretung der Forderung erfolgt ist, darf der Kunde keinen Dritten beauftragen, die Reklamation durchzuführen oder fortzusetzen. Jegliche gegebenenfalls bestehende Vereinbarung oder Zuweisung muss vor Unterzeichnung des Geschäftsbesorgungsvertrag bzw. der Abtretungsvereinbarung aufgelöst bzw. gekündigt werden, so dass sie keine Rechtswirkungen mehr entfacht.

2.5
Falls der Kunde nach Formalisierung der Vollmacht eine Direktzahlung oder irgendeine andere Art von Entschädigung von der Fluggesellschaft erhält, ist er verpflichtet, Reclamio unverzüglich zu informieren. Solche Zahlungen werden als Entschädigung für Flugvorfälle angesehen. Nach Unterzeichnung des Formulars der Abtretung von Rechten oder Vollmacht ist der Kunde verpflichtet, jegliche Verhandlung mit der Fluggesellschaft zu unterlassen und jede von der Fluglinie erhaltene Mitteilung an Reclamio weiter zu leiten, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

2.6
Die Vereinbarung endet:

2.6.1.
Durch Erfüllung, wenn die Entschädigung von Reclamio akzeptiert wird, Reclamio die Zahlung von der Fluggesellschaft erhalten und diese nach Abzug der fälligen Gebühren an den Kunden überwiesen hat.

2.6.2.
Wenn Reclamio nach Analyse des Falls feststellt, dass sich die Weiterverfolgung der Reklamation nicht lohnt und dem Kunden mitteilt, dass diese Reklamation nicht weiterverfolgt wird, gegebenenfalls mit Rückübertragung der Forderung auf den Kunden.

3. Leistungsbeschreibung

3.1
Reclamio wird die Forderung außergerichtlich und gerichtlich bearbeiten, um eine finanzielle Entschädigung für den Kunden in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften für die Beförderung von Fluggästen und Gepäck im Luftverkehr zu erhalten.

3.2
Flugdaten und weitere Informationen müssen über die Webseite, E-Mail, Telefon oder andere mit Reclamio kompatible elektronische- oder Softwarelösungen an Reclamio gesendet werden. Nach Erhalten des Antrags wird Reclamio die Durchführbarkeit der Forderung überprüfen.

3.3
Um die Reklamation der Kunden erfolgreich bearbeiten zu können, benötigt Reclamio das vom Klienten unterschriebene Mandat ("Geschäftsbesorgungsvertrag") sowie, gegebenenfalls, die Abtretungsvereinbarung, welche über die Webseite, E-Mail oder per Post versendet werden können. Nach Formalisierung der notwendigen Dokumente wird Reclamio die Reklamation gegen die Fluggesellschaft so schnell wie möglich einreichen und den gesamten Prozess abwickeln.

3.4
Reclamio wird versuchen, auf der Grundlage ihrer Erfahrungen eine für den Klienten zufriedenstellende Einigung zu erzielen. Sollte jedoch Reclamio innerhalb einer angemessenen Frist keine Antwort von der Fluggesellschaft erhalten oder die Antwort der Fluggesellschaft negativ sein, wird der Vorgang an einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt zur Klageerhebung weitergeleitet.

3.5
Für den Fall, dass ein Rechtsanwalt bestellt wird, um ein gerichtliches Verfahren einzuleiten, gestattet der Kunde Reclamio bereits jetzt, diesem Zugang zu allen an Reclamio übermittelten Daten zu gewähren. Ebenso wird dem Rechtsanwalt seitens des Kunden gestattet, die Informationen über das Verfahren an Reclamio zu übermitteln. Wenn zusätzliche Unterlagen erforderlich sind, wie zum Beispiel eine Bevollmächtigung, eidesstattliche Versicherung, Ermächtigung, Abtretung von Rechten oder andere für das Gericht relevante Unterlagen, verpflichtet sich der Klient, diese zu unterzeichnen und zu bezahlen

3.6
Stellt der beauftragte Rechtsanwalt fest, dass die Erfolgsaussichten gering sind, wird der Kunde darüber informiert und Reclamio wird die Klage nicht weiter verfolgen.

3.7
Wenn Reclamio oder der beauftragte Rechtsanwalt Klage zur Durchsetzung des Anspruchs erhebt, übernimmt Reclamio im Falle einer Niederlage in dem Rechtsstreit alle Kosten, die sich aus diesem Verfahren ergeben. Für den Fall, dass der Streit gewonnen oder eine Vereinbarung zwischen der Fluggesellschaft und Reclamio geschlossen wird, berechnet Reclamio die vereinbarten Gebühren.

3.8
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass nur Reclamio einen Vorschlag der Fluggesellschaft oder deren Vertreter annehmen kann. Der Kunde ermächtigt Reclamio daher, jeden Vorschlag aufgrund seiner Erfahrung anzunehmen oder abzulehnen.

4. Gebühren und Provisionen

4.1
Reclamio bearbeitet die Forderung des Kunden ohne anfängliche Kosten, stellt aber im Erfolgsfall seine Dienste in Rechnung. Wenn Reclamio eine Entschädigung für den Kunden erhält, ist Reclamio berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von 25% der erhaltenen Entschädigung zuzüglich der entsprechenden Mehrwertsteuer zu berechnen. Für den Fall, dass Reclamio rechtliche Schritte unternehmen muss,, um die Entschädigung zu erhalten, wird Reclamio eine zusätzliche Klagegebühr in Höhe von 15% der erhaltenen Entschädigung zuzüglich der entsprechenden Mehrwertsteuer in Rechnung stellen.

4.2
Erhält der Kunde die finanzielle Entschädigung direkt von der Fluggesellschaft oder dem Gericht, ist er verpflichtet, Reclamio zu informieren und die vereinbarten Gebühren zu zahlen. Wenn der Kunde Reclamio nicht über die erhaltenen Einnahmen informiert, wird davon ausgegangen, dass er bösgläubig und vorsätzlich gehandelt hat, und er muss auch die entsprechenden Provisionen zahlen.

4.3
Für den Fall, dass ein Urteil ergeht, in dem das Unternehmen neben der Zahlung des geforderten Betrags zur Zahlung von Zinsen und Prozesskosten verurteilt wird, so stehen diese Reclamio zu.u. Wenn die Klage jedoch nicht erfolgreich ist und der gegenseite Kosten zugesprochen werden, trägt Reclamio die Kosten, sodass der Kunde nichts zusätzlich bezahlen muss.

4.4
Von dem Moment an, in dem der Kunde den Geschäftsbesorgungsvertrag bzw. die Abtretung unterzeichnet, verpflichtet er sich, die Kosten sowie die vereinbarten Gebühren zu tragen, auch wenn er eine von der Fluggesellschaft angebotene Entschädigung akzeptiert, entweder mit oder ohne Intervention von Reclamio und/oder gegen deren Rat.

4.5
Wenn der Kunde ungenügende oder falsche Angaben macht, die für die Zahlung der Entschädigung notwendig sind, ist Reclamio berechtigt, zusätzlich zur vereinbarten Provision auferlegte externe Kosten abzuziehen bzw. geltend zu machen. Wenn der Kunde nach aufeinanderfolgenden Mahnungen und angemessenen Bemühungen, nicht antwortet oder die für die Zahlung des vereinbarten Teils der Entschädigung erforderlichen Informationen nicht zur Verfügung stellt, ist Reclamio berechtigt, den Teil der Entschädigung, der sonst an den Kunden überwiesen worden wäre, zurückzubehalten bzw, geltend zu machen.

4.6
Für den Zeitraum zwischen Zahlungseingang und -ausgang können keine Zinsen verlangt werden. Reclamio behält sich das Recht vor, von der Fluggesellschaft zurückgeforderte Zinsen einzubehalten.

5. Datenschutz

Der Kunde wird separat und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über die Datenschutzpolitik von Reclamio, sowie über seine Rechte als Betroffener informiert.

6. Widerrufs-Regelung

Der Kunde wird separat und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über sein Widerrufsrecht informiert.

7. Schlussbestimmungen

7.1
Für Auslegungen der vertraglichen Beziehung zwischen dem Kunden und Reclamio, inklusive vorliegender Allgemeinen Geschäftsbeziehungen, ist deutsches Recht anwendbar. . Für Rechtsstreitigkeiten in Verbindung mit der vertraglichen Beziehung zwischen dem Kunden und Reclamio sind ausschließlich die Gerichte von Berlin, Deutschland, zuständig..

7.2
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.